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Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für Glas-Beschäftigte

Foto: Achim Scheidemann/dpa

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar (BAGV GLAS + SOLAR) haben sich auf eine Vereinbarung zur Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt. Damit wollen die Sozialpartner Arbeitsplätze und Unternehmen in der Glasbranche schützen.

Zum ersten Mal haben sich Gewerkschaft und Arbeitgeber eine tarifliche Bundesregelung für die 50.000 Beschäftigten getroffen. Das war bisher wegen der Abwehrhaltung der Arbeitgeber nicht möglich. Es gab nur regionale und firmenbezogene Regelungen. Der stellvertretende IG-BCE-Vorsitzende und Tarifvorstand Ralf Sikorski sagt: „Wir erleben gerade eine der größten Herausforderungen für die Menschen, für die Gesundheitssysteme und für die Wirtschaft seit dem zweiten Weltkrieg. Die Entwicklung der Pandemie zwingt uns, schnell und effektiv zu handeln um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.“ Das habe letztendlich wohl auch die Arbeitgeber dazu bewegt, sich auf die Vereinbarung einzulassen. „Diese Einigung ist ein großer Erfolg für uns, die Verhandlungen waren ein zähes Ringen“, berichtet Sikorski. „Einige Arbeitgeber im Arbeitgeberverband haben zunächst sehr lange gemauert und wir brauchten extrem viel Durchhaltevermögen.“ Am Ende waren nur wenige kleine Unternehmen nicht bereit sich dieser Tarifvereinbarung anzuschließen. Knackpunkt bei den Verhandlungen war die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird mit der Vereinbarung auf 80 Prozent des bisherigen Nettoentgelts erhöht. Für Betriebe, die jetzt schon eine andere Aufstockungsregelung haben, gilt diese aber weiterhin. Die Sozialpartner haben sich zudem darauf verständigt, die Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit auf drei Tage zu verkürzen. Außerdem vereinfacht wurde die Regelung zum mobilen Arbeiten. Um während der Pandemie die Beschäftigten weitgehend vor Infektionen am Arbeitsplatz zu schützen, kann der Arbeitgeber auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten anordnen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Ebenfalls um Infektionsrisiken durch Kontakte im Betrieb und durch Arbeitswege zu reduzieren, kann zeitlich befristet ein Zwölf-Stunden-Schichtsystem im kontinuierlichen Schichtbetrieb eingeführt und die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden erhöht werden. Zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen können tarifgebundene Unternehmen der Glas- und Solarbranche untereinander Arbeitnehmer überlassen. Gleichzeitig haben sich die IG BCE und der BAGV GLAS+SOLAR auf eine gemeinsame Erklärung zur Bedeutung der Produktion und der Produkte der Glasindustrie gerade in Zeiten der Pandemie geeinigt (siehe Anhang). Der technische Prozess der Glaserzeugung birgt große Herausforderungen: Schon kurze Betriebsschließungen würden in vielen Fällen das Ende des Betriebes bedeuten. Denn aus technischen Gründen können Glaswannen nach einer Stilllegung nicht wieder in Betrieb genommen werden. Und der Aufbau einer Glaswanne ist eine lang geplante Millioneninvestition. Die Sozialpartner der Glasbranche fordern deshalb Ausnahmeregelungen zum Erhalt der Glaswannen im Falle von behördlichen Maßnahmen wie zum Beispiel einer Ausgangssperre. Denn die Unternehmen der Glasbranche sind in den Lieferketten des Gesundheits-, Ernährungs- und Energiesektors unabdingbar für den Erhalt kritischer Dienstleistungen. Sie sind zum Beispiel auch weltweit führend in der Herstellung von Verpackungen für Medizinprodukte und Medikamente. (Text: IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie)