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70-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte wird verlängert

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Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. Die große Koalition beschloss eine unbefristete Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung.

«Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Arbeitstage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde», teilte Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am 29. August mit. Sie freue sich, dass sie mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Einigung erzielt habe. Landwirte und Gärtner hätten so bessere Chancen, qualifizierte Saisonarbeitskräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen, sagte Klöckner. «Und für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen.» Der Bauernverband begrüßte die Regelung. Der Arbeitsbedarf zum Beispiel in der Landwirtschaft ist etwa zur Erntezeit viel höher als sonst. Die Unternehmen decken ihn oft mit Hilfskräften etwa aus Polen und Rumänien. Eigentlich hätten ab Januar 2019 wieder 50 Tage als Grenze für die kurzfristige Beschäftigung gelten sollen. Kurzfristig Beschäftigte dürfen versicherungs- und beitragsfrei eingestellt werden. Mit der Einführung des Mindestlohns 2015 wurden die Arbeitstags-Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 verlängert. (dpa)