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Bundesweite Mindestlohn-Kontrolle: Hunderte Verstöße

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Bei der ersten bundesweiten Mindestlohn-Kontrolle hat der Zoll bei fast jedem zehnten überprüften Unternehmen Schummeleien festgestellt. Rund 4500 Geschäftsunterlagen seien bei Arbeitgebern überprüft worden, teilte der Zoll am gestern (17. September) mit. Wegen Verstößen seien 351 Verfahren eingeleitet worden, darunter 172 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz - das kann zu hohen Geldstrafen führen.

Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. Im Rahmen der ersten bundesweiten Kontrollen waren rund 6000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz, sie befragten dabei mehr als 32 000 Arbeitnehmer im Land zu ihren Arbeitsverhältnissen. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015, er beträgt aktuell 8,84 Euro. Die Einsatzkräfte überprüften insbesondere Arbeitskräfte im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, bei Friseuren, Fahrer im Speditions-, Transport- und Paketgewerbe sowie im Taxigewerbe. In 3291 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich. Die Maßnahme richtete sich auch gegen mögliche Schwarzarbeit. Allein 2017 betrug der Schaden durch nicht gezahlte Abgaben und Steuern rund eine Milliarde Euro. Aus Personalmangel konnten aber nur 2,4 Prozent der Betriebe kontrolliert werden. Von heute 6800 Mitarbeitern bei der FKS soll die Zahl der Mitarbeiter bis 2021 auf knapp 8500 wachsen - der für den Zoll zuständige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will mittelfristig insgesamt bis zu 3000 neue Stellen bei der FKS schaffen. Künftig könnten der Zuständigkeitsbereich zudem erweitert werden und auch die Fahndung nach möglichen Betrugsfällen beim Kindergeld oder bei anderen Sozialleistungen hinzukommen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert nach dem Vorbild Großbritanniens ein Register, in dem die Betriebe aufgelistet werden, die gegen den gesetzlichen Mindestlohn verstoßen. (dpa)