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Lehrerarbeitslosigkeit im Sommer weitgehend abgestellt

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Unter dem Druck des bundesweiten Lehrermangels schicken die Länder ihre angestellten Pädagogen seltener in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit als noch vor einigen Jahren. «Diese Praxis ist eigentlich mittlerweile weitgehend abgestellt», sagte der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK), Alexander Lorz (CDU), in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Früher sei es durchaus vorgekommen, dass aus Spargründen bewusst Verträge nur bis zum Beginn der Sommerferien abgeschlossen worden seien, obwohl man schon gewusst habe, dass man die Kraft nach den Ferien weiter beschäftigen werde.

«Nach meiner Kenntnis haben die Länder mittlerweile mehr oder weniger scharfe Regelungen erlassen, um einem Missbrauch dieses Instruments vorzubeugen», erklärte Hessens Kultusminister Lorz. «Dies ist kein Problem mehr, was natürlich generell etwas mit der sehr positiven Arbeitsmarktsituation für Lehrkräfte zu tun hat.» Die Ressortchefs aus Bund und Ländern treffen sich an diesem Donnerstag und Freitag in Wiesbaden. Die Sommerferien in Berlin und Brandenburg beginnen am 20. Juni, danach folgen die übrigen Bundesländer. Zum Beginn oder während der Sommerferien 2018 hatten sich nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bundesweit rund 6000 Lehrer arbeitslos gemeldet. In dieser Zeitspanne sei regelmäßig ein starker Anstieg der Zahlen zu verzeichnen. Seit 2014 schwankte die Zahl zwischen 6500 und 6000 Lehrern, die in der Regel nach den Ferien wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Als Hauptursachen nennt die Bundesagentur befristete Verträge und das Ende der Referendariate. «Wir haben stets einen gewissen Anstieg in den Sommerferien, der dadurch bedingt ist, dass Referendare aus der Ausbildung kommen», erläuterte Lorz. «Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation bekommen die Lehrkräfte in den allermeisten Fällen unbefristete Planstellen zum Schuljahresbeginn.» Verhaltenes Lob kommt von der Lehrergewerkschaft GEW: «Wir haben registrieren können, dass die meisten Länder inzwischen versuchen, eine Arbeitslosigkeit in den Sommerferien zu vermeiden», sagte die Bundesvorsitzende Marlies Tepe. Nur Baden-Württemberg und Bayern seien da «weiter absolut hartnäckig». Diese Länder seien praktisch «nicht umstimmbar» und ließen befristete Verträge zum Beginn der Sommerferien auslaufen. Tepe forderte, dass Lehrer, die einen Kollegen vertreten, auch bis zum formalen Ende des Schuljahres am 31. Juli bezahlt werden sollten. «Die meisten Bundesländer haben sich darauf eingelassen.» Als gutes Beispiel nannte die Gewerkschaftsvorsitzende Rheinland-Pfalz: Dort gilt im laufenden Schuljahr erstmals die Regelung, dass alle Vertretungslehrer, die vor dem 1. März eines Jahres einen Vertrag abgeschlossen haben und mindestens bis Schuljahresende beschäftigt sind, «ohne Wenn und Aber in den Sommerferien durchbezahlt werden», wie ein Sprecher des Bildungsministeriums in Mainz sagte. «Das ist für uns ein Stück Gerechtigkeit und gibt den Lehrkräften Planungssicherheit.» In Baden-Württemberg melden sich im bundesweiten Vergleich die meisten Lehrer während der Sommerferien arbeitslos - 1840 waren es 2018. Das Kultusministerium in Stuttgart verteidigte das Vorgehen: Befristete Verträge würden geschlossen, um zum Beispiel auf Krankheiten und auf Ausfälle wegen Schwangerschaften reagieren zu könne. Weil der Bedarf nur vorübergehend bestehe, würden die Verträge nur befristet bis zu den Sommerferien abgeschlossen. In Bayern meldeten sich zu Beginn oder während der zurückliegenden Sommerferien 800 Lehrer arbeitslos. Bei befristeten Lehrkräften, die spätestens vier Wochen nach dem ersten Schultag eingestellt und bis zum Schuljahresende eingesetzt werden, endet der Arbeitsvertrag in der Regel mit Ablauf des vorletzten Tages der Sommerferien, wie ein Sprecher des Kultusministeriums in München erläuterte. «Es findet also eine Weiterbeschäftigung in den Sommerferien statt.» Nur wenn Lehrer erst später als Aushilfskräfte in Bayern eingestellt würden, endeten die Anstellungsverträge spätestens zum Schuljahresende. Dann werde mindestens der tarifliche Urlaub gewährt. «Da in den Sommerferien keine Vertretungen anfallen können, kann diese kleine Gruppe der kurzzeitig befristet beschäftigten Lehrkräfte auch nicht über die Sommerferien hinweg weiterbeschäftigt werden.» (Text: dpa)