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IG BAU bei Gebäudereinigern streikbereit

Foto: dpa

Büros und Fabrikgebäude in Deutschland könnten bald ungeputzt bleiben: Im Gebäudereiniger-Handwerk mit etwa 650 000 Beschäftigten spitzt sich der seit Monaten schwelende Tarifkonflikt zu. Von Donnerstag (1. August) an besteht keine Friedenspflicht mehr, und Warnstreiks sind grundsätzlich möglich, wie das Vorstandsmitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Ulrike Laux, in Frankfurt sagte. Sollte die für den 15. August angesetzte Verhandlung ohne konkrete Vorschläge der Arbeitgeber zu den wichtigen Themen vorübergehen, sei die Gewerkschaft vorbereitet.

Die IG BAU hatte im vergangenen Jahr vielfache Änderungen des Rahmentarifvertrages verlangt, insbesondere sollten Fachkräfte höher eingestuft und erstmals in der Branche ein Weihnachtsgeld gezahlt werden. «Wir müssen weg von dem Billig-Image und klar machen, dass sich eine Ausbildung lohnt», begründete Laux den bislang vergeblichen Vorstoß. Die Kündigung kam dann aber im April überraschend von der Arbeitgeberseite, nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hatte, dass Überstundenzuschläge auch Teilzeitkräften zustehen. Im Rahmentarifvertrag für die Gebäudereiniger sind die Zuschläge hingegen erst von der 39. Wochenstunde an vorgesehen, also nur für Vollzeitkräfte. Man sei zur Kündigung gezwungen, hatte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes, Johannes Bungart, gesagt. Er kündigte am Mittwoch konkrete Vorschläge für die Verhandlung in Frankfurt an. Über das Weihnachtsgeld könne man aber erst im kommenden Jahr im Rahmen des Gehalts-Tarifvertrags sprechen. Die BAG-Entscheidung gelte auch für die Gebäudereiniger, sagte die Gewerkschafterin Laux der Deutschen Presse-Agentur. Seit Januar müsse jede Überstunde mit einem Zuschlag von 25 Prozent bezahlt werden, auch an die knapp 500 000 Teilzeitkräfte inklusive der Mini-Jobber. Dies aber verweigerten die Firmen flächendeckend und setzten stattdessen die Mitarbeiter unter Druck, beispielsweise neue Arbeitsverträge zu unterzeichnen. «Mir ist kein Beispiel in Deutschland bekannt, dass ein Unternehmen die Zuschläge zahlt.» (Text: dpa)