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Lohnfortzahlung bei Krankheit und Quarantäne

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Der DGB begrüßt die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), nach der Arbeitgeber auch dann die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit haben, wenn Arbeitnehmer*innen während der Infektion in Quarantäne mussten.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am 21. März in Berlin: "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Damit wird eine offene Frage aus der Corona-Pandemie zum Recht der Beschäftigten auf Lohnfortzahlung bei Krankheit geklärt und Sicherheit für Beschäftigte geschaffen: Eine Corona-Infektion gilt demnach auch ohne Symptome als Krankheit. Die Infektion führt auch dann zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es Beschäftigten durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung verwehrt ist, ihre Arbeit im Betrieb zu erbringen und gleichzeitig Homeoffice aufgrund der Tätigkeit nicht möglich ist." Laut Bundesarbeitsgericht ist nach einer behördlichen Anordnung zur Quarantäne aufgrund eines positiven PCR-Tests außerdem kein zusätzliches ärztliches Attest notwendig. Eine weitere wichtige Feststellung ist, dass eine unterlassene Impfung klar nicht Ursache für die Infektion mit Corona sein kann. Impfungen haben Corona-Infektionen nicht zwangsläufig verhindern können, was Impfdurchbrüche immer wieder gezeigt haben. (Text: Deutscher Gewerkschaftsbund)