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Osram-Übernahmeangebot per Gericht verhindern?

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Das neue Übernahmeangebot des österreichischen Sensorspezialisten AMS für Osram beschäftigt die Justiz. Der Osram-Konzernbetriebsrat hat beim Oberlandesgericht Frankfurt Beschwerde gegen die deutsche Finanzaufsicht Bafin eingelegt, wie die Arbeitnehmervertretung am gestrigen Montag (11. November) mitteilte. Ziel ist es, die Bafin gerichtlich zu verpflichten, das Angebot von AMS zu untersagen. Zudem kritisiert der Betriebsrat das Angebot auch inhaltlich.

Hintergrund ist, dass die neuerliche Offerte durch AMS nur möglich ist, weil das Unternehmen für jedes der Angebote unterschiedliche Tochtergesellschaften eingesetzt hat. Dadurch umgeht AMS die sonst geltende einjährige Sperrfrist nach einem gescheiterten Übernahmeangebot. Die Bafin hatte dies nicht beanstandet. Der Konzernbetriebsrat ist allerdings der Ansicht, dass die Aufsichtsbehörde dies hätte tun können und müssen. Die Bafin kommentierte das Vorgehen des Betriebsrates nicht. Die Zulassung des Angebots sei «genaugenommen skandalös», kritisiert der Konzernbetriebsrat. «Deutschland macht keine gute Figur, wenn es sich ein solches Vorgehen gefallen lässt», schreiben die Arbeitnehmervertreter. «Jedes andere europäische Land würde in vergleichbarer Situation selbstverständlich eingreifen und das Unternehmen seines Landes und dessen Arbeitnehmerschaft vor unseriösen Machenschaften eines ausländischen Unternehmens schützen.» Das Vorgehen der Arbeitnehmervertretung ist mit der IG Metall und den Vertretern der Arbeitnehmerschaft im Konzernaufsichtsrat abgestimmt. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat von Osram waren schon gegen das erste AMS-Angebot, da sie eine Zerschlagung und einen Stellenabbau befürchtet hatten. Auch jetzt befürchtet der Betriebsrat weiterhin die Zerschlagung. Das erste Angebot von AMS war gescheitert, weil die Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wurde. Diese wurde im zweiten Angebotes gesenkt. (Text: dpa)