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Beschäftigte können Arbeit seltener selbst einteilen

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Die Möglichkeiten zur eigenen Einteilung und Gestaltung der Arbeit sind in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen. So gaben im vergangenen Jahr 64 Prozent der abhängig Beschäftigten an, dass sie ihre eigene Arbeit häufig selbst planen und einteilen können. 2006 waren es noch 68 Prozent.

Das geht aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor. Von sinkenden Handlungsspielräumen sind Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich demnach am stärksten betroffen. 18 Prozent der Beschäftigten, die ihre eigene Arbeit nie selbst planen oder einteilen können, gaben zuletzt an, sich dadurch belastet zu fühlen. Im Vergleich zu 2006 haben Beschäftigte demnach heute auch etwas weniger Einfluss auf Ihre Arbeitsmenge. Konnten 2006 noch 32,5 Prozent diese häufig beeinflussen, waren es 2018 nur noch 29,2 Prozent. Beschäftigte in Verkehr- und Logistikberufen können nur zu 17,3 Prozent häufig ihre Arbeitsmenge selbst beeinflussen, in Sicherheitsberufen sind es 18,6 Prozent. Besonders häufig können dies Beschäftigte in IT und Wissenschaft (42,9 Prozent) und in der Unternehmensführung und –organisation (36,5 Prozent). Mehr Einfluss haben die Beschäftigten auf Ihre Pausenzeiten: Berichteten 2006 noch 54,2 Prozent davon, häufig die Pausenzeiten selbst planen zu können, waren es 2018 61,8 Prozent. Häufiger als vor 13 Jahren werden Beschäftigte nicht rechtzeitig über einschneidende Veränderungen, Entscheidungen oder Pläne informiert. Zuletzt gaben dies 16,7 Prozent der Beschäftigten an - 2006 waren es erst 14,1 Prozent. Die Linken-Abgeorndete Jessica Tatti, die die Anfrage gestellt hatte, sagte: «Seit Jahren nimmt die Arbeitsbelastung von Beschäftigten zu, während ihre Handlungsspielräume immer kleiner werden.» Dabei seien Beschäftigte, die Einfluss auf die Arbeitsplanung und das Arbeitspensum haben, nicht nur zufriedener, sondern auch gesünder. Nötig seien ein starkes Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte und die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze ohne Wenn und Aber. (Text: dpa)