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Arbeitsschutzkontrollgesetz: Fleischwarenindustrie fordert Öffnung

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(dpa) - Der Bundesverband der deutschen Fleischwarenindustrie fordert von der Politik Änderungen beim Arbeitschutzkontrollgesetz. Die ab 2021 geltenden Regeln sollen nach den massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben den Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern unterbinden. Verbandspräsidentin Sarah Dhem sieht ihre etwa 120 Verbandsmitglieder, darunter zahlreiche Wurstproduzenten, zu Unrecht mit den großen Schlacht- und Zerlegebetrieben in einen Topf geworfen. «Uns verbindet nur das Wort 'Fleisch'», sagte Dhem am Freitag gegenüber Journalisten. Ihr Verband vertritt 120 der etwa 200 Betriebe der Branche.

Die schlimmste Fehlkonstruktion an dem Gesetz seien die fehlenden Öffnungsmöglichkeiten. Die Bundespolitik habe bislang jede Gesprächsbereitschaft vermissen lassen. Wenn das Gesetz Anfang 2021 in Kraft trete, dürften die Betriebe des Verbandes zum Beispiel keine externen Mitarbeiter mehr für die Reinigung in der Nacht beschäftigen. Das treffe auch den Bereich Verpackung. Während die Industrie im Bereich von Gemüse oder Käse weitermachen dürfe wie bislang, müsse die Fleischindustrie auf Zeitarbeiter verzichten. «Wir fordern gleiche Bedingungen in allen Lebensmittelbereichen», sagte die Verbandspräsidentin. Widerspruch kam aus der SPD-Fraktion. «Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wird umgesetzt», sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Katja Mast, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Man sei mitten in den parlamentarischen Verhandlungen - Ziel sei, dass es am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. «Wir haben nichts gegen Wurst und Fleisch. Wir wollen ein Geschäftsmodell beenden, das es viel zu lange in Teilen der deutschen Fleischindustrie gab.» Wer bislang alles richtig gemacht habe, habe auch nach dem Gesetz nichts zu befürchten. Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde am 10. September in erster Lesung im Bundestag behandelt. Es sieht vor, dass Kerntätigkeiten in der Fleischwirtschaft wie Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten künftig nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten ausgeführt werden dürfen. Werkverträge und Leiharbeit sollen in der Branche von 2021 an verboten sein. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Nach gehäuften Corona-Infektionen in Fleischbetrieben waren die Arbeitsbedingungen in der Branche und die Unterbringung ausländischer Beschäftigter erneut in den Fokus gerückt.