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Lokführer stellen Bedingung für Tarifverhandlungen

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Die Lokführergewerkschaft GDL knüpft die Aufnahme von Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn an eine Bedingung. Die Bahn müsse zunächst die Anwendung der Tarifverträge garantieren, heißt es in einer Mitteilung vom gestrigen Freitag (5. März) Der Konzern ist nämlich dabei, ein Gesetz umzusetzen, nach dem in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Das ist in vielen Fällen nicht Lokführergewerkschaft, sondern die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

«Erst nach der Klärung dieses grundsätzlichen Problems können inhaltliche Tarifverhandlungen geführt werden», teilte Claus Weselsky mit, der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Man stehe am 12. März für ein Gespräch zur Verfügung. Der Tarifvertrag mit der GDL war Ende Februar ausgelaufen. Die Gewerkschaft verlangt für das Zugpersonal sowie für Mitarbeiter der Fahrzeuginstandhaltung, des Netzbetriebs und für der Fahrweginstandhaltung 4,8 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. März, außerdem eine Corona-Prämie von 1300 Euro. «Sie haben den Verkehr auf der Schiene rund um die Uhr selbst in der schlimmsten Corona-Krise sicher und zuverlässig aufrechterhalten und tun das immer noch», sagte Weselsky. Der Arbeitgeber missachte ihre Leistung. Die EVG hatte nach dem dramatischen Fahrgasteinbruch in der Pandemie schon im Herbst einer Nullrunde für diese Jahr und einer Erhöhung von 1,5 Prozent im Januar 2022 zugestimmt. Die Bahn sagte im Gegenzug zu, bis Ende 2023 keine betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen und die Beschäftigtenzahl weiter zu steigern. Der Versuch des Konzerns, dies in einer Schlichtung auch mit der GDL zu vereinbaren, schlug fehl. (Text: dpa)