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NGG und Fleischwirtschaft einigen sich auf Mindestlohn

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Hamburg (dpa) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf einen Mindestlohn für die rund 160 000 Beschäftigten in den Schlachthöfen und Wurstfabriken geeinigt. Eine entsprechende Mitteilung der NGG zum Ergebnis einer vierten Verhandlungsrunde in Hamburg bestätigte am Freitag der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft, Vehid Alemić, der Deutschen Presse-Agentur. Beide Seiten hätten vereinbart, dass Details erst nach der offiziellen Annahme durch die Arbeitgeber veröffentlicht werden. Dies soll nach Angaben von Alemić am Dienstag (1.6.) der Fall sein.

Nach Angaben der Gewerkschaft hat die NGG-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis bereits einstimmig zugestimmt. Sollte die Arbeitgeberseite ebenfalls am Dienstag zustimmen, «werden die Tarifvertragsparteien beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Tarifvertrages beantragen», heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Bislang gab es seit Anfang März drei Verhandlungsrunden. Zuletzt lag das Angebot der Arbeitgeber bei 10,50 Euro und einer stufenweisen Erhöhung bis zum 1. Dezember 2023 auf 12,00 Euro. Die Gewerkschaft hatte einen Einstieg von 12,50 Euro beim Mindestlohn gefordert. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit sollte er auf 14 Euro pro Stunde steigen, Facharbeiter sollen 17 Euro pro Stunde erhalten. In einem weiteren Tarifvertrag sollen nach Angaben der Gewerkschaft die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub geregelt werden.