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Zweite Verhandlung über Baumindestlohn abgebrochen

Foto: dpa

Die Baumindestlohn-Verhandlungen wurden in der zweiten Runde ergebnislos abgebrochen und vertagt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) wollten den Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe am liebsten abschaffen, für sie würde der künftige gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro ausreichen.

Noch bis Ende des vergangenen Jahres betrug der Bau-Mindestlohn I 12,85 Euro, für Facharbeiter*innen im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 Euro, ab 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro. Er soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Oktober auf 12 Euro steigen. "Das ist unbegreiflich, hier legen die Bauarbeitgeber Axt an ein über Jahrzehnte bewährtes Modell an", sagt das Bundesvorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Carsten Burckhardt. Er erklärt: "Unsere Branchenmindestlöhne sichern einen fairen Wettbewerb und die Qualität. Wenn der Lohn für Facharbeit nicht durch hohe Branchenmindestlöhne geschützt wird, werden Arbeitskräfte zu Dumpingbedingungen eingesetzt. Die Folge: Die Qualität leidet". Der Branchenmindestlohn sorge auch für eine "gute Wettbewerbsregulierung". Er schütze genau die Arbeitgeber, die sich an die Regeln hielten. "Nach meinem Eindruck wollen sich HDB und ZDB aus verantwortungsvoller Tarif- und Sozialpolitik verabschieden. Für die Bauwirtschaft insgesamt ist das keine gute Entwicklung." Die Verhandlungskommission der IG BAU hat den Arbeitgebern mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mindestlöhne am Bau gemacht, die von den Bauverbänden rund-weg abgelehnt wurden. Nicht einmal den Vorschlag der IG BAU, die Mindestlöhne in mehreren Schritten perspektivisch zusammenzuführen, haben die Arbeitgeber aufgegriffen. Nach Auffassung von Burckhardt schießen sich die Bauunternehmer mit der Abschaffung der Lohnuntergrenze zusätzlich ein schönes Eigentor. Allzu gerne würden sie nämlich die sogenannte Westbalkan-Regelung, sie läuft noch bis Ende 2023, entfristet sehen. Danach können die Unternehmen Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben. Sie leisten oftmals Arbeiten, für die Beschäftigte hierzulande viel besser entlohnt werden. "Wie soll die Bundesregierung einer Entfristung dieser Regelung zustimmen, wenn gleichzeitig dem Dumpingwettbewerb Tür und Tor geöffnet werden. Damit geraten tariflich abgesicherte Arbeitsplätze in Gefahr. Und gleichzeitig soll den zugewanderten Kolleg*innen ein fairer Lohn vorenthalten werden. Das ist nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch gesellschaftlicher Sprengstoff", sagt Burckhardt. Es wird vermutlich eine letzte Verhandlungsrunde Ende Februar dieses Jahres geben. (Text: IG Bauen-Agrar-Umwelt)