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Der Alte soll der Neue sein

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IG BAU fordert für Gebäudereiniger*innen eine Anhebung des Branchenmindestlohns ab Oktober um mindestens 1,73 Euro – derzeitiger Abstand zum gesetzlichen soll gewahrt werden.

Der derzeitige Abstand des Branchenmindestlohnes im Gebäudereiniger*innen-Handwerk soll auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro vom 1. Oktober 2022 an gelten. Diese Forderung hat die zuständige Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 5. Mai in Frankfurt am Main aufgestellt. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro und der Branchenmindestlohn bei 11,55 Euro. Der Abstand beträgt also 1,73 Euro. Ab 1. Oktober würde der gesetzliche Mindestlohn den Branchenmindestlohn überholen und auch im Gebäudereiniger*innen-Handwerk gelten. Mit der Forderung läge der Branchenmindestlohn dann bei 13,73 Euro. Der derzeitige Lohnabstand soll zwischen den Lohngruppen ebenfalls wiederhergestellt werden. Die Laufzeit soll 15 Monate betragen und wäre damit der restlichen Zeit des laufenden Tarifvertrages angeglichen. "Wir brauchen auch weiterhin einen Branchenmindestlohn mit einem spürbaren Abstand zum gesetzlichen, denn sonst wandern die Arbeitnehmer*innen aus der Branche ab. In anderen können sie für leichtere Jobs viel mehr verdienen", sagt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux, die für die Gebäudereiniger*innen zuständig ist. "Gerade auch in diesen Krisenzeiten mit steigender Inflation ist es nicht mehr als recht und billig, wenn die Frauen und Männer mit den geringsten Einkommen mehr im Geldbeutel haben. Die Gebäudereiniger*innen sorgen für saubere Büros, Werkshallen, Kliniken, Schulen und dafür, dass sich andere sicher und wohl fühlen. Für diese wichtige, aber auch körperlich schwere Arbeit müssen sie mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen." Der erste Verhandlungstermin mit den Arbeitgebern ist am 23. Mai 2022. Von den rund 700 000 Beschäftigten in der Branche bekommen aktuell etwa 500 000 den Branchenmindestlohn. (Text: IG BAU)