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Gewerkschaft fordert einheitliche Polizeizulage von 300 Euro

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Die sogenannte Polizeizulage sollte nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Zukunft bundesweit einheitlich gezahlt werden. Aktuell sei hier eine «zunehmende Zerfaserung» zu beobachten, kritisierte die Gewerkschaft.

Da an Polizisten und Polizistinnen aber die gleichen Anforderungen gestellt würden, egal ob sie in Flensburg, Görlitz oder Aachen beschäftigt seien, müsse diese Ungerechtigkeit beseitigt werden. Die GdP sprach sich für eine bundeseinheitlich gleiche Besoldung aus und bekräftigte ihre Forderung nach einer Polizeizulage in Höhe von 300 Euro für alle anspruchsberechtigten Beamten. Die Polizeizulage dient als Anerkennung für Belastungen, denen Polizeibeamte ausgesetzt sind. Hierzu zählen Schichtdienst, Bereitschaftsdienst, Gefahr für Leib und Leben sowie psychische Belastungen. Während die Zulage in Niedersachsen nach einer Dienstzeit von zwei Jahren aktuell 180 Euro beträgt, werden in Nordrhein-Westfalen rund 130 Euro pro Monat gezahlt. In Brandenburg erhalten die Anspruchsberechtigten nach dem zweiten Dienstjahr rund 127 Euro Polizeizulage, in Bayern sind es rund 168 Euro im Monat. Für die Beschäftigten bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt liegt der entsprechende Betrag bei 228 Euro. Die Zulage erhalten auch Beamte der Zollverwaltung, die in bestimmten Bereichen - etwa in der Grenzabfertigung - eingesetzt sind. Die politischen Entscheider in Bund und Ländern sollten hier rasch «auf einen gemeinsamen, hohen Nenner» kommen, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Das gelte auch für die Frage, ob die Zulage für die Höhe der Pensionsansprüche relevant sei oder nicht. Aktuell beschränke sich die sogenannte Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage lediglich auf Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Für die Anspruchsberechtigten im Bund hatte das Bundeskabinett Mitte Juli entschieden, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einzuführen. Die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen war mit dem Versorgungsreformgesetz von 1998 grundsätzlich aufgehoben worden. (Text: dpa)