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Mindestlohn für Dachdecker steigt

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Der tariflichen Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk soll in den kommenden beiden Jahren angehoben werden. Für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung soll er zum 1. Januar 2020 um 40 Cent auf 13,60 Euro pro Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,10 Euro, wie der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) gestern (15. August) in Köln mitteilte. Für Mitarbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung soll der Mindestlohn von jetzt 12,20 Euro in den zwei Schritten auf 12,60 Euro steigen.

Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, der aktuell 9,19 Euro beträgt und am 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigt. Das sei nötig, weil das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um Fachkräfte und Auszubildende stehe, sagte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk laut Mitteilung. Die Branche müsse «finanzielle Anreize setzen, sonst laufen unsere umfangreichen Bemühungen um Nachwuchs ins Leere». Der Zentralverband und die Gewerkschaft IG BAU wollen jetzt beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung stellen, damit der Mindestlohn für alle Dachdeckerunternehmen verbindlich wird, die in Deutschland tätig sind - also auch für solche, die ihren Sitz im Ausland haben. Für tarifgebundene Dachdeckerunternehmen gelten höhere Stundensätze. Dort beträgt der sogenannte Ecklohn für einen Gesellen nach Angaben der Gewerkschaft aktuell 18,58 Euro in der Stunde und steigt ab dem 1. Oktober auf 19,12 Euro. (Text: dpa)