Die Professur gründet in einem Verständnis zu einer evidenzbasierten Durchdringung von pflegerischen Handlungssituationen in den jeweiligen Versorgungssettings. Dies vermittelt die Professur durch forschungsdifferenzierte Fragen zum Pflegeprozess. Dazu gehören Fragen zur Pflegediagnostik einschließlich Risikofaktoren und Assessmentverfahren, Epidemiologie, sowie Fragen zum Erleben Betroffener, deren Umgangsweisen und Teilhabestrategien, Interventionen sowie evidenzbasierte Outcomes und Spätfolgen.
Die Perspektive dieses Verständnisses richtet sich auf das Individuum, die Dyade, die Gemeinschaft und die Familie sowie die Gemeinde und Kommune, die Schule und das Arbeitsleben.
Als Stelleninhaberin oder Stelleninhaber sind Sie verantwortlich für die Durchführung und Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen in den gesundheitsbezogenen Studiengängen der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften.
In der Lehre wird eine enge Verknüpfung von methodisch und wissenschaftlich fundierten Konzepten mit praktischen Anwendungssituationen erwartet. Hierzu gehört die regelmäßige Beteiligung an anwendungsorientierten Lehrformaten, wie z.B. Projektarbeiten, Simulationslernen oder Skillstraining. Neben der Lehre wird Engagement in der Forschung und Weiterentwicklung der Studienangebote bzw. der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften erwartet.
Die Berufung auf eine W2-Professur erfolgt bei Erfüllung der vorgegebenen formalen Voraussetzungen, ansonsten kann ggf. eine Berufung auf eine maximal sechs Jahre befristete W1-Nachwuchsprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgen. Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation (für den Praxis-Track entweder die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie oder für den Promotions-Track die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird) im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.
Die semesterwöchentliche Regellehrverpflichtung beträgt für Professoren und Professorinnen (W2) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 18 Lehrveranstaltungsstunden in Vollzeit und für Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren (W1) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 6 bis 9 Lehrveranstaltungsstunden.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Die Technische Hochschule Deggendorf strebt eine Erhöhung des Anteils an Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Bayernweite Informationen finden Sie unter www.werdeprofessorin.de.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) vorzulegen. (https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung).